In Deutschland werden jeden Tag durchschnittlich ein Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsfläche neu belegt. Ständig wird irgendwo gebaut, repariert oder gewartet. Um solche Flächen vor Verkehr oder dem Betreten zu sichern, kommen sogenannte Absperrschranken zum Einsatz. Bei temporären Absperrungen, zum Beispiel bei Unfällen oder Baustellen, werden vor allem Absperrschranken, zäune, -ketten oder -balken verwendet. Diese lassen sich einfach aufstellen, transportieren und wieder abbauen.
Wichtig bei solchen Vorrichtungen ist, dass sie effizient sind, also ihren Zweck erfüllen und den Verkehr umlenken oder Menschen am Betreten hindern, aber auch, dass sie gut sichtbar sind. Daher sind Absperrschranken oft mit Warnleuchten versehen oder kommen in auffälligen Farben. Auch werden sie oft mit Verkehrszeichen oder bestimmten Hinweisen versehen.
Eine richtige Absicherung ist laut den RSA, den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ nötig, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, vor allem Fußgänger und Radfahrer, zu garantieren. Zu „Verkehr“ zählen allerdings nicht nur KFZ, LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger, sondern zum Beispiel auch Reitverkehr. Der RSA ist ein detaillierter Katalog an Regeln, die zu befolgen sind, um ein Gebiet korrekt abzusichern. Bei unsachgemäßer Absicherung greifen die Versicherungen nicht, wenn es zu Unfällen kommt und es kann zu hohen Geldbußen kommen.
Wie sichere ich meine Baustelle ordnungsgemäß ab?
Im RSA-Katalog wird insebesondere darauf hingewiesen, dass vor allem die Sicherheit der Fußgänger- und Radfahrer in allen Fällen gewährleistet sein muss. Auch Menschen mit Behinderungen und Kinder sind in die Schutzvorrichtungen von Absperrschranken mit eingeschlossen. Für blinde Menschen sollten Tastelemente unterhalb der Absperrschranken angebracht sein. Diese Regelungen ist in der RSA allerdings noch nicht vorhanden, sondern nur Teil der StVO. Beide Regelungen widersprechen sich in der Hinsicht, sollten eine korrekte Absicherung aber nicht daran hindern, mitmenschlich zu denken.
Nicht nur während der Arbeit auf der Baustelle, auch an Ruhetagen oder in der Nacht muss die Sicherheit im Baustellenbereich garantiert sein. Dazu gehören eine korrekte Beleuchtung und sachgemäße Absperrung. Auf Fußgängerwegen müssen waagrechte Absperrschranken mit senkrechter, weiß-roter Markierung verwendet werden. Für den öffentlichen Verkehr sind Leitbalken ausreichend. Offene Baugruben müssen mit Absperrschranken in Höhe von 1m abgesichert werden. Wenn der vorige Weg vollständig verperrt ist, muss eine Umgehung errichtet werden. Bei Baugruben, die mehr als 1,25 m tief sind, müssen Bauzäune errichtet werden, die mindestens 1,20 m hoch sein müssen.
Wie treffe ich bei der Wahl der Absperreinrichtungen die richtige Wahl?
Bei temporären Absperrungen muss immer auch die entsprechende Norm berücksichtigt werden. So dürfen Leitkegel zum Beispiel nur bei Tagesbaustellen stehen. Der Kegel muss dabei sehr robust sein und Witterungseinflüssen standhalten. Die Farben müssen retroflektierend sein, das heißt, bei direkter und indirekter Bestrahlung aufleuchten. Die Kegel müssen mindestens 50 cm hoch sein, auf Autobahnen sogar 75 cm. Kegel von 30 cm Höhe dürfen nur bei der Absicherung von frischen Fahrbahnmarkierungen. Genaue Vorgaben zu Mindesthöhe und Farbgebung in der jeweiligen Situation findet man in der RSA. Allerdings kann man den meisten Herstellern der Vorrichtungen bei der Einhaltung der Vorgaben vertrauen – trotzdem zur Sicherheit immer nachprüfen. Am Ende zahlen Sie drauf.
Absperrgitter und -schranken kommen sehr häufig zum Einsatz. Sie sind vor allem deshalb so beliebt, weil sie die nötige Standsicherheit gewährleisten. Ihre Mindesthöhe liegt bei 80 cm. Allerdings gibt es bei der Absperrung von Baugruben und Vorrichtungen zur Regelung von Verkehr verschiedene Vorgaben der StVO und der BauV.
Welche Maßnahmen sind zur Vorbereitung nötig?
Eine Behörde oder das Bauunternehmen muss einen sogenannten Verkehrszeichenplan erstellen, der genau beschreibt, welche Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle getroffen werden. Der Plan kann digital oder analog erstellt werden und muss sämtliche Vorgaben erfüllen. So muss er beispielsweise eine Übersicht über benötigte Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen und die Angabe, wo sie angebracht werden, enthalten, sowie der Plan, wie die Verkehrsumleitung erfolgen soll. Vom genehmigten Plan darf nicht abgewichen werden. Falls wider Erwarten Änderungen nötig sein sollten, müssen diese durch die zuständige Polizei genehmigt werden und im Plan zusätzlich vermerkt werden.